Stadtplanung
Offenlagen und Beteiligungen
An dieser Stelle veröffentlicht die Fontanestadt Neuruppin die Bauleitpläne nebst aller relevanter Anlagen im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 oder Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Auch laufende informelle Planungen können hier nebst Anlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Aktuelle Offenlagen und Beteiligung
Beteiligungszeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025
Beteiligungszeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025
Die Unterlagen können Sie auch auf dem Portal DiPlanung des Landes Brandenburgs finden. Über das Portal haben Sie auch die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung Ihre Stellungnahme abzugeben: Öffentlichkeitsbeteiligung | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung
Bekanntmachungen können Sie unter Sitzungen und Bekanntmachungen einsehen.
Pläne und Konzepte
Die Strategie 2030 baut auf das integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2020 auf. Die Erarbeitung wurde in eine intensive und breite Beteiligung zwischen der Verwaltung, Politik und nicht zuletzt der Neuruppiner Einwohnerschaft eingebunden. Als Resultat der Diskussionen sind mehrere Punkte des Entwurfs, nach entsprechender Abwägung, geändert bzw. ergänzt worden und in das Strategiepapier eingearbeitet. Die "NeuruppinStrategie 2030" liegt damit in den beiden Teilen Status und Strategie vor. Sie wurden am 23. Februar 2015 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Damit ist allen Akteuren der Stadtentwicklung in der Fontanestadt ein verbindlicher Handlungsleitfaden für die nächsten 10-15 Jahre an die Hand gegeben.
Kurzfassung der NeuruppinStrategie 2030 - Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Für einen schnellen Überblick zu den Maßnahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link zu einer 8-seitigen Broschüre.
Als PDF hier herunterladen (Stand: August 2019)
Teil 1: Status
Im ersten Teil der Strategie wird die NeuruppinStrategie 2020 evaluiert. Des Weiteren gibt es eine Einordnung der Strategie. Was sind die Zielsetzungen? Wie wird methodisch vorgegangen? Außerdem wurde eine umfassende Statusbestimmung durchgeführt.
Als PDF hier herunterladen
Teil 2: Strategie
Im zweiten Teil wird das Leitbild der Stadt definiert: NEURUPPIN verbindet: Stadt, Land, See, Kultur und Gesundheit. Diesem Leitsatz werden strategische Leitlinien und Entwicklungsziele untergeordnet, welche die Ziele für die Einzelbereiche genauer erläutern. Daraus resultieren Vorhaben und Maßnahmenlisten, die sich die Stadt auf die Agenda gesetzt hat.
Als PDF hier herunterladen.
Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitende Bauleitplanung, legt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung der Fontanestadt Neuruppin für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest. Der FNP sorgt für die Trennung der verschiedenen Nutzungen, um damit Konflikte zu vermeiden und Freiräume zu sichern. Die Verwaltung und Träger öffentlicher Belange sind an die Darstellungen des FNP gebunden, so müssen Bebauungspläne im Regelfall aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP entfaltet jedoch, mit Ausnahme von Vorhaben im Außenbereich, keine direkten Rechtswirkungen für die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben. Für die Zulassung von Außenbereichsvorhaben ist der FNP als einer von mehreren öffentlichen Belangen relevant. Der FNP im Maßstab von 1:10.000 enthält keine parzellenscharfen Darstellungen. Aus dem FNP lässt sich nicht ableiten, ob ein Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt.
Der FNP der Fontanestadt Neuruppin ist seit dem 23. März 2005 wirksam. Er wurde seither in Teilbereichen in mehreren Sammelverfahren geändert und ergänzt:
- 1. Änderung, rechtskräftig seit 05.09.2008 bestehend aus 14 Änderungsteilbereichen
- 2. Änderung, rechtskräftig seit 12.10.2011 bestehend aus 18 Änderungsteilbereichen
- 3. Änderung, rechtskräftig seit 24.06.2015 bestehend aus 17 Änderungsteilbereichen und 1 Ergänzungsbereich
- 4. Änderung, rechtskräftig seit 15.01.2020 bestehend aus 23 Änderungsteilbereichen und 2 Ergänzungsbereichen
- 5. Änderung, rechtskräftig seit 03.04.2024 bestehend aus 12 Änderungsteilbereichen
Der FNP in der Fassung der 5. Änderung wurde im Amtsblatt vom 03.04.2024 neu bekannt gemacht und integriert zur besseren Lesbarkeit sämtliche Änderungen und Ergänzungen in einem Gesamtplan. Die Neubekanntmachung hat keine rechtsgestaltende Wirkung. Bestehen Zweifel über den Inhalt von Darstellungen, ist daher auf die Urfassung des Flächennutzungsplans und die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zurückzugreifen.
Der FNP kann während der Sprechzeiten der Verwaltung und außerhalb der Sprechzeiten nach vorangegangenen Terminabsprachen eingesehen werden.
- Amtsblatt vom 03.04.2024
- FNP in der Fassung der 5. Änderung (Neubekanntmachung) - Originaldokument - 9 MB
Teilpläne zum Flächennutzungsplan. Hier als PDF herunterladen:
Gesamtübersicht Teilpläne bebaute Bereiche
4-Stendenitz-Tornow-Zermützel_A3
Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-722
- antje.lange@~@stadtneuruppin.de
Bebauungspläne gelten für ein bestimmtes Stadtgebiet. Sie werden zunächst durch ein im Baugesetzbuch festgeschriebenes Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) in Gang gesetzt. Die Planentwürfe werden dann einer öffentlicher Beteiligung mit einer anschließender Abwägung der Stellungnahmen unterzogen. Der darauf folgende Beschluss der StvV erzeugt für den Geltungsbereich rechtlich bindendes Ortsrecht, in dem u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt sind.
Neuruppin besitzt vor allem in den jüngeren Stadt- und Gewerbegebieten rechtskräftige Bebauungspläne. Das Geoportal bietet eine georeferenzierte Darstellung der Bebauungspläne an. Für eine sichere und flüssige Anzeigeleistung, sollten Sie alle anderen Ebenen ausschalten. Zum Geoportal
Antje Lange
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-722
- antje.lange@~@stadtneuruppin.de
Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-723
- antje.schulz@~@stadtneuruppin.de
Ulrike Aßmann
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-174
- ulrike.assmann@~@stadtneuruppin.de
Landschaftsplan
Seit dem Erlass des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 1976 ist die Landschaftsplanung als zentrales Planungsinstrument des vorsorgeorientierten Naturschutzes etabliert. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind als Grundlage für andere Pläne und Programme und damit für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben heranzuziehen. Der Landschaftsplan der Fontanestadt wurde in den 1990er Jahren erarbeitet und diente als Grundlage für die Erstellung des ersten Flächennutzungsplanes in 2004, der seit dem 23.03.2005 rechtswirksam ist. Dieser Plan hebt die Belange und Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege auf die städtische Maßstabsebene.
Teilfortschreibung des Landschaftsplanes

Die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes, bestehend aus dem Erläuterungsbericht sowie den Karten und Anlagen, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2017 gebilligt.
Die Unterlagen der Teilfortschreibung können Sie hier einsehen bzw. herunterladen:
- Erläuterungsbericht
- Kurzfassung zum Erläuterungsbericht
- Karten und Pläne
- Anlagen
Teilfortschreibung des Landschaftsplanes
- Biotoptypen
- Schutzgebiete
- Boden
- Wasser
- Klima
- Landschaftsbild
- Landschaftsbild, methodische Grundlagen
- Landschaftsbild, Foto-Dokumentation
- Zielplan Gesamt
- Zielplan Legende
- Zielplan Blattschnitt 1
- Zielplan Blattschnitt 2
- Zielplan Blattschnitt 3
- Zielplan Blattschnitt 4
- Zielplan Blattschnitt 5
- Zielplan Blattschnitt 6
- Zielplan Blattschnitt 7
- Zielplan Blattschnitt 8
Anlagen zur Teilfortschreibung des Landschaftsplanes 2017
Einzelhandelskonzept (EHK)
Ansiedlungen von Einzelhandelseinrichtungen dürfen nicht individuellen Interessen untergeordnet sein. Sie müssen vielmehr einer gezielten Steuerung unterliegen, die den Blick auf die Gesamtstadt und Region behält. Nur mit dieser Herangehensweise wird die Fontanestadt ihrer Funktion als Regionaler Wachstumskern in Nordwest-Brandenburg und als Kreisstadt gerecht werden können.
Als Grundlage zur Entscheidung für künftige Ansiedlungen und die Aufstellung von Bebauungsplänen mit Einzelhandelsnutzungen wurden deshalb mehrere Konzepte erstellt und durch die Stadtverordne-tenversammlung beschlossen.Erfahren Sie hier, welche Arten von Einzelhandel an welcher Stelle ansiedelbar sind.
Das Grundlagengutachten zum EHK
Das Grundlagengutachten wurde im Auftrag der Fontanestadt durch das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung erstellt. Das Gutachten aus 04/2008 analysiert die Einzelhandelssituation, bewertet die Grundlagen und definiert ein Leitbild mit der Sortimentsliste für die Stadt und zeigt sowohl Entwicklungs- als auch Tabubereiche. Durch die Festlegung von sechs Grundsätzen räumlicher Entwicklung kann die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben nun genauer eingeschätzt und beurteilt werden.
Das Zusammengefasste Einzelhandelskonzept
Das zusammengefasste EHK nimmt die Inhalte des Grundlagengutachtens auf, um daraus definierte Kriterien für Ansiedlungen von Einzelhandelsvorhaben abzuleiten. Dadurch können diese besser und im Zusammenhang beurteilt und für die Entscheidungsfindung zu Beschlüssen der Stadtverordneten- versammlung (StVV) herangezogen werden. Das Zusammengefasste Einzelhandelskonzept wurde am 08.06.2009 beschlossen.
Auf Grund der auch im Einzelhandel prosperierenden Entwicklung der Stadt entstand inzwischen bereits Anpassungsbedarf. Das Zusammengefasste EHK wurde bisher zweimal geändert und mit entsprechenden Beschlüssen planungsrechtlich gesichert.
- 1. Änderung des Zusammengefassten Einzelhandelskonzeptes
(Änderung zum Bereich Fehrbelliner Straße/ Trenckmannstraße (Königstor)) Beschluss vom 03.09.2012
- 2. Änderung des Zusammengefassten Einzelhandelskonzeptes
(Änderung in den Grundsätzen 1 bis 6, im Leitbild, zum Ergänzungsstandort Ruppiner Einkaufszentrum) Beschluss vom 12.10.2015
Antje Schulz
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-723
- antje.schulz@~@stadtneuruppin.de
Dorfentwicklungs- und Dorferneuerungsplanung
Die dörfliche Entwicklungsplanung betrachtet Möglichkeiten und Herausforderungen zu den zukünftigen Entwicklungsschritten. Dabei werden das Dorfbild, die wirtschaftliche Entwicklung und die umgrenzende Landschaft betrachtet. Durch die Anlagen der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und ländliche Plattenbauten bestehen in den meisten Ortsteilen besondere Situationen, mit denen umzugehen ist.

Das Hauptaugenmerk der Planungen besteht auf öffentlich und gemeinschaftlich genutzten Flächen, wie Dorfstraßen, Dorfplätzen oder Sportflächen. Alle Dörfer der Fontanestadt Neuruppin besitzen einen Dorfentwicklungsplan (DEP) oder auch einen Dorfer-neuerungsplan (DERP). Sie entstanden zu unterschiedlichen Zeiten und können im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.
Übersicht der bisherigen Planungen
- Bechlin - DERP Bechlin, Wagenfeld & Partner, 1994
- Buskow - DERP Buskow, planungsgruppe 4, 1992
- Gnewikow - DEP Gnewikow/Seehof/Seeblick, urbanistica Pieper + Partner, 1993
- Gühlen-Glienicke - DEP für den Ortsteil Gühlen-Glienicke, LANDPLAN GmbH, Erkner 2014
- Karwe - DEP Karwe, urbanistica Pieper + Partner, 1991
- Krangen - DERP Krangen, Dubec & Co OHG Ruppin Investbüro, 1991
- Lichtenberg - DEP Lichtenberg, urbanistica Pieper + Partner, 1993
- Molchow - DEP Molchow, Chris Rappaport Stadtplaner - Architekt, 1993
- Nietwerder - DEP Nietwerder, urbanistica Pieper + Partner, 1993
- Radensleben - DEP Radensleben, urbanistica Pieper + Partner, 1993
- Stöffin - DEP der Gemeinde Stöffin, Brandenburgische Landgesellschaft , 1991
- Wulkow - DEP Wulkow, Gesellschaft für Umweltplanung, Forschung u. Beratung (GbR), 1996
- Wuthenow - DERP Wuthenow, Dorfentwicklungsplanungen, 1993
Sie haben die Möglichkeit die Konzepte während der Sprechzeiten einzusehen. Bitte melden Sie sich dazu bitte vorab über die hier angegebene Kontaktadresse an.
Wohnen und Bauen
Strategische Wohnbauflächenentwicklung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Studie zur „Strategischen Wohnbauflächenentwicklung“ im April 2017 ein Handlungspapier als Selbstbindungsbeschluss gebilligt. Seit einem, in den letzten Jahren stetigen und dabei leichtem Anstieg der Bevölkerungszahl, ist der Neuruppiner Wohnungsmarkt deutlicher nachgefragt und in Bewegung. Deshalb ist kurz- und mittelfristig Wohnungsneubau erforderlich. Dem soll mit dem Leitbild "Stadt der kurzen Wege" durch eine gezielte Innenentwicklung Rechnung getragen werden. Die vorhandenen Potentiale in der Altstadt und den bekannten Baugebieten müssen dafür aktiviert und in einem zukünftigen Baulückenkataster erfasst werden. Ebenso die bereits im Flächennutzungsplan der Fontanestadt ausgewiesenen Bauflächen , wie z.B in der Vorstadt Nord oder der Rheinsberger Vorstadt.
Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-729
- markus.schwarzenstein@~@stadtneuruppin.de
Die Studie "Strategische Wohnbauflächenentwicklung"
Die Fontanestadt Neuruppin hat sich als attraktiver Wohn- und Arbeitsort im Land Brandenburg behauptet. Als Regionaler Wachstumskern und Mittelzentrum ist die Stadt Anker im ländlichen geprägten Nordbrandenburg und hält die eigene Bevölkerungszahl durch stetige Wanderungsgewinne konstant. Stetige Veränderungen in der Wohnraumnachfrage belegen, dass bei gleichbleibender Bevölkerungszahl Anpassungen am Wohnungsmarkt erforderlich sind...
Wohnungspolitischer Grundsatzbeschluss
Die bauland- und wohnungspolitische Situation der Fontanestadt soll in Zukunft noch besser gesteuert werden. Darum hat sich die Verwaltung mit Stadtverordneten in 2020, im Rahmen zweier Workshops und einer digitalen Umfrage, mit 8 strategischen Zielen zur Bauland- und Wohnungspolitik auseinandergesetzt und diskutiert. Diese waren Teil der bereits in 2019 veröffentlichten Wohnungsmarktstudie. In deren Ergebnis wurde durch die Stadtverordneten ein „Wohnungspolitischer Grundsatzbeschluss“ gefasst.
Drei wesentliche Vorgaben aus dem Wohnungspolitischen Grundsatzbeschluss
1. Die Zulassung oder Vergabe für den Verkauf von Baugrundstücken bzw. zur Errichtung größerer Bauvorhaben soll zukünftig an verschiedene Kriterien geknüpft sein. (u.a. soziale, ökologische oder auch die Konzeptqualität)
2. Es soll eine kommunale Richtlinie zur Abkehr vom Höchstgebotsverfahren bei der Vergabe städtischer Grundstücke erstellt werden.
3. Die Aufstellung einer „Folgekosten-Richtlinie“ soll bestimmen, wie Investierende an den Folgekosten von Baumaßnahmen, die die Allgemeinheit betreffen, beteiligt werden können. (z. B. für die Entwicklung von Grünflächen, die Schaffung neuer Kitaplätze oder auch die Berücksichtigung von mietpreisgebundenem Wohnraum u.a.)
Die Ziele aus dem Wohnungspolitschen Grundsatzbeschluss
... sind hier in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengefasst. Ein wesentlicher Teil davon sind Immobilien- und Grundstücksverkäufe. Sie spielen als Einnahmequelle nach wie vor eine wichtige Rolle für die Fontanestadt. Um der Kommune auch zukünftig Zugriff auf Grundstücke sowie finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu ermöglichen, haben die Stadtverordneten die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines sogenannten „revolvierenden Baulandfonds“ zu prüfen. Damit könnten Teile der Grundstückseinnahmen zukünftig zweckgebunden in den genannten Fonds fließen, der ausschließlich für die Bodenbevorratung eingesetzt würde.
Wohnungsmarktstudie
Aufgabe der Stadtplanung und –entwicklung ist u.a., auf quantitative und strukturelle Veränderungen der lokalen Wohnungsnachfrage zur reagieren. Dieser Nachfrage muss ein attraktives, nachfragegerechtes Wohnungsangebot gegenüber gestellt werden, was 2017 als Strategische Wohnbauflächenentwicklung – Wohnungsbau- und Innenentwicklungsstudie erarbeitet wurde. Die Ziele der Stadtentwicklung aus der NeuruppinStrategie 2030 sind damit fach- und themenspezifisch konkretisiert und weiterentwickelt worden. Zudem ist die Woma-Studie die Grundlage für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes. Sie soll auch eine Basis für die Stärkung Neuruppins als Wohnstandort bilden. Um der ermittelten Nachfrageentwicklung zu entsprechen, wurde eine umfangreiche Potenzialermittlung und -bewertung durchgeführt, die in ein bereits umgesetztes Baulandkataster eingearbeitet ist.
Um die bestehenden umfangreichen analytischen und konzeptionellen Grundlagen zu ergänzen und Wissenslücken, beispielsweise hinsichtlich der Gebäude- und Wohnungsbestandsstruktur sowie zu qualitativen Aspekten der Wohnungsnachfrage, zu schließen, wurde eine Wohnungsmarktstudie für die Fontanestadt in Auftrag gegeben. Mit der Erarbeitung der Wohnungsmarktstudie wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
Zusammenfassung
Zur Übersicht der wesentlichen Punkte und Inhalte der Studie wurde ein Faltblatt entwickelt. Auf den acht Seiten werden sowohl Ergebnisse der Analyse als auch die Handlungsempfehlungen und Maßnahmen in kurzer Form dargestellt.
Ergebnisbericht
Der Bericht wurde am 14.11.2019 dem Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt. Die 12 Maßnahmen der Wohnungsmarktstudie sollen nun am 16.12.2019 zur Umsetzung beschlossen werden. Als Schlüsselmaßnahme zur erfolgreichen Umsetzung des Gesamtkonzeptes gilt dabei die Verabschiedung des "Wohnungspolitischen Grundsatzbeschlusses". (Hier Wohnungsmarkt-Bericht oder Präsentation des BWA herunterladen)

Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-729
- markus.schwarzenstein@~@stadtneuruppin.de
Städtebauliche Satzungen
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird insbesondere durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Landesbauordnung Brandenburgs (BbgBO) geregelt. Sie bieten den Rahmen zur Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für das gesamte Gemeindegebiet oder für Teilbereiche. Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB) werden nach dem Baugesetzbauch aufgestellt. Werbe- und Gestaltungssatzungen begründen sich unter anderem aus dem Landesbaurecht. In den Gebietskulissen der Sanierungsgebiete gibt es Genehmigungsvorbehalte, die der Antragsteller von der Stadtverwaltung einzuholen hat.
Bauleitpläne
Während die Flächennutzungsplanung (für die Gesamtstadt) nur indirekten Bezug auf einzelne Bauvorhaben nimmt, sind die Festsetzungen von Bebauungspläne (stadt- oder. ortsteil- oder. gebietsbezogen) einzuhalten. Im Geoportal der Fontanestadt Neuruppin können Sie die Bauleitpläne einsehen.
Örtliche Bauvorschriften und Satzungen
Zum Erhalt der ortstypischen Gestalt der Häuser und Straßenzüge Neuruppins hat die Stadtverordnetenversammlung folgende Satzungen beschlossen:
Weitere Satzungen, die das Bauwesen betreffen, finden Sie unter Ortsrecht.
- Erhaltungssatzung Stadtzentrum Neuruppin
- Erhaltungssatzung Ortskern Alt Ruppin
- Gestaltungsatzung Stadtzentrum Neuruppin und Gestaltungsfibel
- Gestaltungssatzung Ortskern Alt Ruppin mit Gestaltungsfibel
- Fortbestand der Sanierungsatzung Historische Altstadt Neuruppin
- Sanierungsatzung Historische Altstadt Neuruppin
- Aufhebung Sanierungssatzung Ortszentrum Alt Ruppin
- Sanierungsatzung Historisches Ortszentrum Alt Ruppin
- Werbesatzung Stadtzentrum Neuruppin
- Werbeanlagensatzung Ortskern Alt Ruppin (s.a. Gestaltungsfibel Alt Ruppin ab Seite 56)
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In den Sanierungsgebieten Historische Altstadt Neuruppin und Historisches Ortszentrum Alt Ruppin sind auch genehmigungsfreie Maßnahmen mit der Fontanestadt abzustimmen. Diese Anträge sind direkt an die Stadt zu zustellen. Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zum Thema Gestaltungsfragen zur Verfügung. Antrags- und beratungsrelevant sind u.a.:
- Dachsanierung/Neueindeckung
- Türen- u. Fenstersanierung bzw. Erneuerung
- Neue Farbanstriche der Fassade
- sowie alle weiteren Sanierungsmaßnahmen
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung brauchen Sie auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Das Formular zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis im PDF-Format können Sie hier ebenfalls herunterladen, am Computer oder per Hand ausfüllen ausdrucken
Zur Vorbereitung können Sie die Formulare zur "Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung" oder zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Altstadt Neuruppin oder das Ortszentrum Alt Ruppin herunterladen und per Hand bzw. auf Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken:
- Sanierungsrechtl. Genehmigung Altstadt Neuruppin
- Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Alt Ruppin und Neuruppin
Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Beratungsgespräch mit der Stadt vereinbaren
2. Formalen Antrag einreichen, mit Original-Unterschrift
3. Umsetzung der Maßnahme
Ortsfeste Werbeanlagen
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Beantragung von ortsfesten Werbeanlagen. Hierbei ist die Werbesatzung von Neuruppin und Werbesatzung von Alt Ruppin zu beachten.
Martina Ribbe
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-727
- martina.ribbe@~@stadtneuruppin.de
Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis OPR, bei der alle Bauanträge einzureichen sind, und bei der die entsprechenden Bauakten archiviert sind, erteilt Auskünfte zu bauordnungs-, bauplanungs- und verfahrensrechtlichen Aspekten, sowie zum Baunebenrecht.
Zur Herstellung des nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), in bauaufsichtlichen Verfahren erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens, beteiligt die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises die Fontanestadt Neuruppin.
Bau- und Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
Beratungsgespräch bei Neubau, Umbau und Nutzungsänderungen
Gerne können Sie sich zu den offiziellen Sprechzeiten auch vom Amt für Stadtentwicklung der Fontanestadt Neuruppin beraten lassen und Informationen zum Bauplanungsrecht, einschließlich zum Ortsrecht und zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne usw.) einholen.
Schauen Sie bitte zu Fragen der Energieeffizienz Ihres Bauvorhabens auf die Homepage der Deutschen Energie-Agentur (dena). Wichtige Informationen und Adressen von Experten für energieeffizientes Bauen finden Sie hier:
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In den Sanierungsgebieten Historische Altstadt Neuruppin und Historisches Ortszentrum Alt Ruppin sind auch genehmigungsfreie Maßnahmen mit der Fontanestadt abzustimmen. Diese Anträge sind direkt an die Stadt zu zustellen. Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zum Thema Gestaltungsfragen zur Verfügung. Antrags- und beratungsrelevant sind u.a.:
- Dachsanierung/Neueindeckung
- Türen- u. Fenstersanierung bzw. Erneuerung
- Neue Farbanstriche der Fassade
- sowie alle weiteren Sanierungsmaßnahmen
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Neben der sanierungsrechtlichen Genehmigung brauchen Sie auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Das Formular zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis im PDF-Format können Sie hier ebenfalls herunterladen, am Computer oder per Hand ausfüllen ausdrucken
Zur Vorbereitung können Sie die Formulare zur "Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung" oder zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis jeweils für die Altstadt Neuruppin oder das Ortszentrum Alt Ruppin herunterladen und per Hand bzw. auf Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken:
- Sanierungsrechtl. Genehmigung Altstadt Neuruppin
- Sanierungsrechtl. Genehmigung Ortszentrum Alt Ruppin
- Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Alt Ruppin und Neuruppin
Das Verfahren läuft wie folgt ab:
1. Beratungsgespräch mit der Stadt vereinbaren
2. Formalen Antrag einreichen, mit Original-Unterschrift
3. Umsetzung der Maßnahme
Ortsfeste Werbeanlagen
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Beantragung von ortsfesten Werbeanlagen. Hierbei ist die Werbesatzung von Neuruppin und Werbesatzung von Alt Ruppin zu beachten.
Historische Altstadt und Ortszentrum Alt Ruppin

Genehmigungsfreie Maßnahmen ohne Bauantrag sind in der Historischen Altstadt Neuruppin sowie im Historischen Orts-zentrum Alt Ruppin mit der Stadt abzustimmen. Anträge sind direkt bei der Stadt zu stellen (siehe auch Sanierungsrechtliche Genehmigungen unter der Website "Städtebauliche Satzungen). Auch bei Bauvorhaben müssen Belange der Sanierungsziele eingehalten werden.
Wir empfehlen Ihnen vorab einen Termin telefonisch oder per E-Mail mit uns abzustimmen.
Karsten Taschner
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-643
- karsten.taschner@~@stadtneuruppin.de
Martina Ribbe
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-727
- martina.ribbe@~@stadtneuruppin.de
Baulandkataster der Fontanestadt
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden ist ein wichtiger Grundsatz nachhaltiger Stadtentwicklung. Eine durch die Kommune bewusst betriebene Innenentwicklung und Nachverdichtung ist dafür ein probates und wirkungsvolles Mittel. Das Baulandkataster soll einen Überblick über Wohnbaugrundstücke im Neuruppiner Stadtgebiet geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Hauptziel des Katasters bleibt es, ungenutzte Baulücken einer Bebauung zuzuführen, anstatt den Außenbereich durch weitere Infrastruktur und Bebauung in Anspruch zu nehmen.
Am 03.12.2018 wurde das Baulandkataster durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen (BV 2018/12 1.Ergänzung) und gemäß § 200(3) Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht.
Das Kataster (Stand: 09.April 2021) liegt in Tabellenform vor.
Kataster hier als PDF herunterladen
Während der Sprechzeiten kann das Kataster auch in der Stadtverwaltung, Haus B, Zimmer 4.16 eingesehen werden.

Sie können das Baulandkataster auch als Kartendarstellung im Geoportal der Fontanestadt einsehen. Diese Darstellung wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben bzw. aktualisiert.
Hier geht's zum Baulandkataster im Geoportal der Fontanestadt.
Aufgrund von technischen Problemen kann das Geoportal z.Z. nicht aktualisiert werden. Bitte vergleichen Sie den Stand mit dem aktuellen PDF-Dokument (09.04.2021), das Sie weiter oben, hier auf dieser Seite, herunterladen können!
Markus Schwarzenstein
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
- 03391 355-729
- markus.schwarzenstein@~@stadtneuruppin.de
Wichtige Hinweise zum Baulandkataster
Kontaktdarstellung der Eigentümer*innen
Die Kontakte der Eigentümer*innen der Bauflächen werden in 5 Kategorien dargestellt:
- Private Kontaktdarstellung
- Kontakt über die Stadt (zum bereitgestellten Formular)
- Keine Verkaufsabsicht
- Verkauf ausschließlich ohne Hilfe der Stadt
- Keine Kontaktdarstellung
Bei Auswahl "Keine Kontaktdarstellung" darf die Fontanestadt aus Gründen des Datenschutzes keine Adressen an Dritte weitergeben. Interessenten haben jedoch die Möglichkeit, sich gemäß §10 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, an den Landkreis OPR zu wenden. Personenbezogene Geobasis-informationen, zu denen auch die Adressen von Grundstückseigentümer*innen gehören, können dort erfragt werden. Es ist dazu ein berechtigtes Interesse notwendig, das glaubhaft dargestellt werden muss. Jede Anfrage wird durch das Kataster- und Vermessungsamt der Kreisverwaltung OPR als Einzelfall geprüft.
Amt für Kataster und Geoinformation
16816 Neuruppin
Deutschland
Aufnahme, Änderung oder Widerspruch zur Darstellung von Flächen im Baulandkataster
Als Eigentümer*in können Sie jederzeit eine Aufnahme Ihrer Flächen in das Baulandkataster beantragen. Diese werden vorab auf Ihre grundsätzliche Bebaubarkeit für die Wohnnutzung geprüft. Sollten Ihre Flächen bereits Inhalt des Baulandkatasters sein, können Sie Ihre Kontaktdarstellung ändern lassen. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular.
Als Eigentümer*in von Baulücken-Flächen können Sie jederzeit schriftlich der Darstellung gemäß §200 (3) BauGB widersprechen. Die Fontanestadt hat mit dem Amtsblatt Nr. 05/2018 vom 18.07.2018 auf die Veröffentlichung des Baulandkatasters frühzeitig hingewiesen. Senden Sie Ihren Widerspruch an:
Stadtverwaltung Neuruppin
Amt für Stadtentwicklung
- Baulandkataster -
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Fontanestadt Neuruppin
Fax: +49 (0)3391 355-788
stadt@stadtneuruppin.de
Anträge zu geringfügigen Änderungen oder gegebenenfalls fehlerhaften Darstellungen bzw. Angaben im Kataster, können Sie formlos an die o.g. Ansprechpartner der Fontanestadt richten.
Rechtliche Verbindlichkeit des Baulandkatasters
Für das Baulandkataster wird lediglich die grundsätzliche Bebaubarkeit der Flächen geprüft. Aus der Aufnahme von Flurstücken, Grundstücken oder Teilflächen in das Kataster leitet sich jedoch KEIN Baurecht ab. Insofern trägt das Baulandkataster informellen Charakter. Außerdem können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Die Entscheidungshoheit zu allen Einzelvorhaben liegt weiterhin bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.
Bei Fragen zu einem konkreten Bauprojekt können Sie auch die Bauberatung in unserem Hause nutzen.











