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Korruptionsprävention in der Fontanestadt Neuruppin

Die Antikorruptionsbeauftragte

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2005 (Drucksache Nr. 2005/11 1. Ergänzung) nimmt die Antikorruptionsbeauftragte die Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin wahr.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Beratung der Verwaltungsleitung
  • Ansprechperson für Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger
  • Aufklärung der Beschäftigten
  • Mitwirkung bei Fortbildungen
  • Aufbau eines Berichtswesens
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen

Weitere Berichte der Vorjahre finden Sie im Ratsinformationssystem unter der Drucksachen Nr. 2011/38.

Vorschriften und Richtlinien

Einen detaillierten Überblick über die Korruptionsprävention auf Landes- und Kommunalebene geben die folgende Richtlinie sowie das Rundschreiben des Deutschen Städtetag:

Transparency International

Seit dem 01. Januar 2016 ist die Fontanestadt Neuruppin neben Birkenwerder, Bonn, Halle (Saale), Herzogenrath, Hilden, Köln, Leipzig, Mainz, München, Potsdam, Regensburg und Kreis Recklinghausen korporatives kommunales Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V.

Transparenz auf kommunalpolitischer Ebene

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 05.08.2019 den Ehrenkodex der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin erneut beschlossen (Drucksache Nr. 2007/65 13. Ergänzung). In Ergänzung zu den vorhandenen gesetzlichen Regelungen beruft sich der Ehrenkodex auf das uneigennützige und verantwortungsvolle Handeln der Stadtverordneten und gibt klare Verhaltensregeln für die Ausübung des Mandats vor.

Ein Ehrenrat achtet auf die Einhaltung des Ehrenkodexes. Er besteht aus 15 Mitgliedern. Ihm gehören 7 Stadtverordnete und 7 Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender an.

Transparenz in kommunalen Unternehmen

Folgende Beschlüsse sorgen für Transparenz in den kommunalen Unternehmen der Fontanestadt Neuruppin:

  • Beschluss über die Besetzung der Aufsichtsräte
  • Beschluss über die Aufgabenwahrnehmung der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin

Compliance-Richtlinie

Gemeinsam mit Vertretern unserer Verwaltung, den Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Personalvertretungen ist im Dezember 2021 eine Richtlinie der Fontanestadt und deren Eigengesellschaften NWG und SWN entstanden, welche die wesentlichen Grundsätze und Verhaltensregeln für alle Beschäftigten, Führungskräfte und Aufsichtsräte vereint. Sie orientiert sich auch am Ehrenkodex unserer Stadtverordneten. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2025 aktualisiert und fortgeschrieben.

Den vollständigen Inhalt der fortgeschriebenen Compliance-Richtlinie finden Sie hier.

In diesem Leitbild sind bestehende Normen und Regeln zusammengetragen, die auf den ersten Blick selbstverständlich scheinen, es jedoch in der Praxis nicht immer sind. Mit der Richtlinie gibt es erstmals eine gemeinsame „Klammer“ für die Akteure im Konzern Stadt. Die Richtlinie setzt ein Zeichen für Transparenz und ein respektvolles und ehrliches Miteinander innerhalb des Konzerns Stadt, aber auch im Umgang mit Bürgerschaft und Vertragspartnern.