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Das Logo der Fontanestadt Neuruppin

Das Logo der Fontanestadt Neuruppin besteht aus Bildmarke und Schriftzug.

Die Bildmarke leitet sich aus der Stadtsilhouette mit den Doppeltürmen der Klosterkirche St. Trinitatis und einer Welle des Ruppiner Sees her. Sie ist in drei freundlichen Farben gestaltet, wobei das Ziegelrot an die Backsteinarchitektur öffentlicher Gebäude der Stadt erinnert sowie das Blau die Lage am See reflektiert. Das Orange steht für die Weite der Sonnenuntergänge.

Der Schriftzug "Fontanestadt Neuruppin" steht zweizeilig auf Block gesetzt rechts neben der oben beschriebenen Bildmarke. Seit 1998 trägt Neuruppin den offiziellen Beinamen "Fontanestadt" - benannt nach dem Dichter Theodor Fontane, der am 30. Dezember 1819 in Neuruppin geboren wurde.

Logo-Verwendung

  • Am 21. April 2008 (Drucksache 2005/63) beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Nutzung des zuvor entwickelten Logos durch die Verwaltung, welche in der Folge umgesetzt wurde. Ziel war es jedoch von Anfang an, dass das Logo von jedermann verwendet werden kann.
  • Mit Datum vom 19. Mai 2014 (Drucksache 2005/63 4. Erg., veröffentlicht im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin vom 12. Juni 2014) beschloss die Stadtverordnetenversammlung schließlich, dass grundsätzlich jedermann das Logo der Fontanestadt nutzen darf.
  • Zur Verwendung für Unternehmen, Vereine, Verbände, Institutionen und andere, die ihre Verbundenheit mit der Fontanestadt Neuruppin dokumentieren wollen, bietet die Stadt das Logo zum Download und zur anschließenden kostenlosen Nutzung an.
  • Ziel jeder Verwendung des Stadtlogos soll es sein, für die Fontanestadt Neuruppin einen werblichen Effekt zu erzielen und die Möglichkeit eines einheitlichen Auftritts im Bezug zur Stadt zu bieten.
  • Es ist dabei untersagt, das Stadtlogo in seiner Form, Farbe und Gestalt zu ändern. Eine Schwarz-Weiß-Darstellung ist zulässig.
  • Um das Logo herunterladen zu können, müssen Sie den Verwendungsbestimmungen zustimmen.

Verwendungsbestimmungen zur Nutzung des Stadtlogos der Fontanestadt Neuruppin durch Dritte

1. Es ist untersagt, das Stadtlogo in seiner Form, Farbe und Gestalt zu ändern. Eine Schwarz-Weiß-Darstellung ist zulässig.

2. Es ist ohne weitere Aufforderung ein Belegexemplar des mit dem Logo versehenen Produktes spätestens einen Monat nach dessen Erstellung bei der Stadtverwaltung Neuruppin, Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin (gegen Eingangsbestätigung) unentgeltlich einzureichen. Es verbleibt bei der Stadt.

3. Die Verwendung des Stadtlogos ist unzulässig, wenn Inhalt oder Charakter des mit ihm in Verbindung gebrachten Textes, Produktes oder anderen Verwendungszwecks:

  • gegen die Menschenwürde verstößt
  • pornographische Darstellungen enthält
  • Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt sind
  • Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches dargestellt sind, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches dargestellt sind
  • zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden
  • eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des  Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen
  • das Image der Fontanestadt Neuruppin aus sonstigen Gründen schädigt.

4. Bei der Verwendung des Stadtlogos durch Dritte muss jeder Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden werden.

5. Wird das Stadtlogo entgegen dieser Bestimmungen verwendet, behält sich die Fontanestadt Neuruppin eine Verfolgung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor. Die Verwendung des Stadtlogos kann bei Verstößen gegen diese Verwendungsbestimmungen untersagt werden.

6. Ersatzansprüche gegen die Fontanestadt Neuruppin sind ausgeschlossen.

Das Wappen der Fontanestadt Neuruppin

§ 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin (5. Änderungssatzung) beschreibt das Neuruppiner Stadtwappen wie folgt: 

Das Stadtwappen zeigt in Blau eine silberne Burg mit zwei gezinnten, zweigeschossigen Türmen mit zwei übereinander liegenden schwarzen Toren und goldbeknauften, roten Spitzdächern; der Mittelbau mit drei Türmchen und einem schwarzen Tor, das von einem roten Dreieckschild, belegt mit einem goldbewehrten und goldgezungten silbernen Adler überdeckt wird.

Geschichte des Stadtwappens

Neuruppin soll bereits im 13. Jahrhundert ein Stadtsiegel besessen haben. Seine Existenz ist aber nur durch die Beschreibung des Bürgermeisters und Stadtchronisten Bernhard Feldmann aus dem 18. Jahrhundert bekannt. Es zeigt die Stadtbefestigung mit dem Wappen derer von Arnstein als Stadtherren. 

Ein jüngeres Siegel, das durch eine Urkunde von 1406 überliefert ist, zeigt nur den Adler mit einem über den Kopf gestülpten Kübelhelm. Bis in das 20. Jahrhundert hinein wurde dieses Siegel als Wappenbild verwendet. 

1928 erhielt Neuruppin durch den preußischen Staat das Recht, das heute noch gebräuchliche Wappen (siehe oben) zu verwenden.