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Beauftragte

Die Kommunalverfassung Brandenburg und die darauf fußende Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin sehen eine Reihe von Beauftragten als beratende Gremien vor. Zumeist handelt es sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Beauftragten in der Fontanestadt Neuruppin:

Beauftragte für Gleichstellung, Chancengleichheit & Vielfalt

Themen und Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Interessensvertreterin innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, sich in allen Lebensbereichen so einzusetzen, dass geschlechterspezifische Ungleichheiten abgebaut werden. Es ist ihre Aufgabe bestehende Strukturen zu hinterfragen, Vorurteile abzubauen und sich neuen Themen zu widmen. Sie berät zu vielfältigen Themen, z.B.:

  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Diversität in Führungspositionen
  • Rollen- und Familienbilder im Wandel
  • geschlechtersensible Pädagogik
  • Regenbogenfamilien, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
  • Politische Teilhabe von Frauen in der Kommunalpolitik
  • Häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören u.a.:

  • Beteiligung an und Stellungnahmen zu kommunalen Planungen und Maßnahmen
  • Beratung zu gleichstellungspoltischen Fragestellungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung und Zusammenarbeit von Netzwerken
  • Planung, Unterstützung sowie Durchführung von Projekten und Veranstaltungen
  • Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen

Grundlage

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin benennt die Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf Vorschlag der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters eine Gleichstellungsbeauftragte. In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohner:innen ist die Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 18 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hauptamtlich tätig.

Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters ab, hat sie das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder deren Ausschüsse zu wenden.

Beschluss

Die Neuruppiner SVV hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2022 beschlossen, Frau Ines Rehfeld zur Gleichstellungsbeauftragten der Fontanestadt Neuruppin zu benennen. Frau Rehfeld hat ihre Tätigkeit zum 1. April 2022 aufgenommen.

 

Weiterführende Links

Kontakt

Ines Rehfeld

Gleichstellungsbeauftragte


Migrationsbeauftragter der Fontanestadt Neuruppin

Grundlage

Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Fontanestadt Neuruppin bestellt die Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf Vorschlag der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters oder des Ausschusses für Bildung, Soziales und Ordnung für die Dauer der Wahlperiode eine ehrenamtliche Beauftragte oder einen ehrenamtlichen Beauftragten zur sozialen, politischen und kulturellen Integration von Ausländerinnen und Ausländern.

Aufgabe dieser/dieses Beauftragten ist es, die Belange der im Stadtgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern in besonderer Weise zu unterstützen und zu fördern und ihnen als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner und zur Vermittlung diverser Beratungsangebote zur Verfügung zu stehen.