Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Beglaubigungen

ohne Termin mit Wartemarke

Allgemeine Voraussetzung:

  • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt
  • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften:

Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt. Es werden z.B. Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe beglaubigt. Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden.

Weitere Ausnahmen, die nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Generalvollmachten
  • Eidesstattliche Versicherung
  • private Verträge
  • andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen. Die Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.


Beglaubigung von Unterschriften

Voraussetzung:

  • Unterschrift muss im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet werden
  • die Unterschrift wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt

Die Beantragung erfolgt persönlich.


Unterlagen: 

amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechende Originale
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten

amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Gebühren:

Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen:2,70 Euro pro Beglaubigung
Beglaubigung von Unterschriften:3,40 Euro pro Beglaubigung
Je A4 Kopie:0,20 Euro

Rechtsgrundlagen:  Die Beglaubigung wird auf Grundlage des § 33 & § 34 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz ausgeführt.

Kontakt

Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin

Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Deutschland