Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Hunde

Hundesteuer

An- und Abmeldung: Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Ortsrecht: Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur schriftlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist. Die An- und Abmeldung Ihres Hundes kann auch im Bürgerbüro vorgenommen werden

Kontakt

Herr Püschel

Kämmerei

Sachgebiet Finanzen und Haushalt


Hundehalteverordnung

Anzeige

Eine schon vorgenommene steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der Anzeigepflicht beim Ordnungsamt der Fontanestadt Neuruppin. Die steuerliche Anmeldung und die ordnungsbehördliche Anzeige sind getrennt voneinander zu betrachten und müssen von der Hundehalterin/dem Hundehalter einzeln vorgenommen werden.

Entsprechend der Hundehalteverordnung hat die Halterin/der Halter jedes Hundes, unabhängig von der Rasse, der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen. Die Hunde sind ab einem Alter von acht Wochen dauerhaft auf Kosten der Halterin/des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer), der Name, das Geburtsdatum und -ort sowie die Anschrift der Hundehalterin/des Hundehalters ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.

Kontakt

Herr Hoffmann

Ordnungsamt

Ordnung und Gewerbe / allgemeine Ordnungsangelegenheiten