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KFZ-Angelegenheiten

mit Termin

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen für Fahrzeughalter mit zugelassenen Fahrzeug im Landkreis OPR die hauptwohnsitzlich in Neuruppin gemeldet sind.

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Kontakt

Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin

Karl-Liebknecht-Straße 33
16816 Neuruppin
Deutschland

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugpapiere)

Die Änderung der Halteranschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugpapiere) für alle Fahrzeughalter mit einem zugelassenen Fahrzeug im Landkreis OPR, die hauptwohnsitzlich in Neuruppin gemeldet sind, kann im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten vorgenommen werden.

Außerbetriebsetzung KFZ

Im Rahmen der Bürgernähe bietet das Bürgerbüro in Zusammenarbeit mit der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin an, ein KFZ außer betrieb zu setzen. Für eine Außerbetriebsetzung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das oder die Kennzeichenschilder
  • ggf. bei Vertretung eine Vollmacht von dem Fahrzeughalter

Voraussetzung: KFZ muss bereits im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugelassen sein (Kennzeichen mit OPR, NP, KY, WK) und Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Neuruppin haben. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk zurück. Eine personen- oder kraftfahrzeuggebundene Kennzeichenreservierung ist für maximal ein Jahr möglich. Die Außerbetriebsetzung ist weiterhin bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin oder auf deren Internetseite online möglich.

Welche Gebühren erhoben werden, können Sie gerne im Bürgerbüro unter 03391 355 111 oder bei der Zulassungsstelle unter 03391 688 3635 erfragen. Bei allgemeinen Fragen zur Außerbetriebsetzung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.

Fahrerlaubnisantrag

Im Rahmen der Bürgernähe bietet das Bürgerbüro in Zusammenarbeit mit der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin an, Fahrerlaubnisanträge entgegenzunehmen. Folgende Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden:

  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
  • Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Korrektur einer Fahrerlaubnis auf Grund von Namensänderung, Defekt ect.

Folgende Anträge können ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde entgegengenommen werden:

  • Ausstellung von Ersatzführerscheinen nach Verlust oder Diebstahl
  • Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug
  • Erteilung von Internationalen Führerscheinen
  • Erteilung von Fahrerkarten
  • Erteilung von Personenbeförderungsscheinen
  • Umschreibung/ Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Zur Beantragung sind die erforderlichen Unterlagen vollständig mitzubringen. Die Anträge werden dann an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren erhoben werden, können Sie im Bürgerbüro unter 03391 – 355 0 oder bei der Fahrerlaubnisbehörde unter 03391 – 688 3650 erfragen. Der fertige Führerschein kann dann von Ihnen – je nach Wunsch – entweder bei dem Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro abgeholt werden.