Wohnsitz
mit TerminAnmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn:
innerhalb der Stadt eine neue Wohnung bezogen wird
ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde in Deutschland nach Neuruppin stattgefunden hat
ein Zuzug aus dem Ausland nach Neuruppin erfolgt ist
Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug vorzunehmen.
Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
- bei Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Formulare)
Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage: Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage des § 17 Bundesmeldegesetz.
Bearbeitungszeit: Ihre Anmeldung wird direkt bearbeitet.
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391 355-111
- 03391 355-741
- buergerbuero@~@stadtneuruppin.de
- https://termine-reservieren.de/termine/neuruppin/
Abmeldung
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn:
Sie eine Wohnung in Neuruppin aufgeben, weil Sie in das Ausland verziehen
Sie eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) in Deutschland aufgeben und die Neuruppiner Wohnung bestehen bleibt
Sie eine von mehreren Neuruppiner Wohnungen aufgeben, für die Sie gemeldet sind
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland ist keine Abmeldung notwendig.
Bei Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus der Wohnung ausziehen und künftig nicht wieder dort wohnen werden. Eine Abmeldung für befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke ist nicht notwendig.
Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann nur bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann schriftlich, durch einen Bevollmächtigten oder persönlich vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann eine Woche vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug erfolgen.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
Gebühr: Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage: Die Abmeldung erfolgt auf Grundlage des § 17 Bundesmeldegesetz.
Bearbeitungszeit: Ihre Abmeldung wird direkt bearbeitet.
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391 355-111
- 03391 355-741
- buergerbuero@~@stadtneuruppin.de
- https://termine-reservieren.de/termine/neuruppin/
Ummeldung
Ummeldung (Umzug) innerhalb der Gemeinde (Stadtgebiet und Ortsteile)
- Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung - Gebühr: gebührenfrei
- Bearbeitungszeit: sofort
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391 355-111
- 03391 355-741
- buergerbuero@~@stadtneuruppin.de
- https://termine-reservieren.de/termine/neuruppin/
Halteverbot Umzug
Antrag Einrichtung Halteverbotszone für einen Umzug
Für den Zweck eines Umzuges können Sie einen Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone stellen. Da es sich dabei um einen Eingriff in den Straßenverkehr handelt, ist eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag sollte rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und an die Stadtverwaltung Neuruppin zu senden.
Übersenden Sie den ausgefüllten Antrag bitte an tiefbau@~@stadtneuruppin.de.
Annette Knöfler
Amt für Tiefbau und Stadtgrün
Sachgebiet Tiefbau
- 03391 355-756
- 03391 355-777
- tiefbau@~@stadtneuruppin.de
Wohnungsgeberbestätigung
Alle Wohnungsgeber sind seit dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, Ihren neuen Mietern bei jedem Einzug und in wenigen Fällen bei Auszug (Wegzug Ausland) eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss von dem Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Name der meldepflichtigen Personen
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Wohnungsgeber sind:
- Vermieter
- vom Vermieter Beauftragte (Wohnungsverwaltungen)
- Wohnungseigentümer
- der Hauptmieter bei einem Untermietverhältnis
Die bisher geübte Praxis der Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Wohnungsgeberbescheinigung nicht.
Formulare
Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuruppin
16816 Neuruppin
Deutschland
- 03391 355-111
- 03391 355-741
- buergerbuero@~@stadtneuruppin.de
- https://termine-reservieren.de/termine/neuruppin/